3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen sowie Dispensation des Zivilklägers Von Amtes wegen wurden oberinstanzlich ein aktueller IVZ- und Strafregisterauszug (datierend vom 20. März 2025 resp. vom 19. März 2025 [pag. 455 ff. und pag. 446 f.) sowie ein Leumundsbericht inkl. Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse (datierend vom 17. März 2025 [pag. 441 ff.]) eingeholt. Anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung wurden der Beschuldigte sowie der Zivilkläger ergänzend zur Sache befragt (pag.