2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte/Berufungsführer (nachfolgend: Beschuldigter) am 24. November 2023 form- und fristgerecht Berufung an (pag. 345). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 7. Februar 2024 (pag. 353 ff.) und wurde den Parteien am 8. Februar 2024 zugestellt (pag. 386 ff.). Mit Eingabe vom 28. Februar 2024 erklärte der Beschuldigte form- und fristgerecht die Berufung, beschränkt auf die Schuldsprüche und damit zusammenhängend die Strafzumessung und die Kostenfolgen sowie auf sämtliche ihn zu Schadenersatz, Genugtuung und Parteientschädigung verurteilenden Teile des Zivilpunkts (pag. 392 ff.).