2 2. Die Schadensersatzforderung des Zivilkläger C.________ wird für die weitergehende, vollständige Beurteilung der Forderung auf den Zivilweg verwiesen. 3. Zur Bezahlung von CHF 2'000.00 Genugtuung zuzüglich 5 % Zins seit 29.04.2022 an den Zivilkläger C.________. 4. Die Genugtuungsforderung des Zivilkläger C.________ wird soweit weitergehend abgewiesen. 5. Für die Beurteilung der Zivilklage werden keine Kosten ausgeschieden.