2019, Art. 51 N 13). Im Falle einer ungerechtfertigten Inhaftierung von kurzer Dauer erachtet die Rechtsprechung grundsätzlich einen Betrag von CHF 200.00 pro Hafttag als angemessen, soweit keine besonderen Umstände einen tieferen oder höheren Betrag rechtfertigen (BGE 146 IV E. 2.3.2). Der Beschuldigte verbrachte rund 5.5 Stunden (abzüglich der Einvernahme von 35 Minuten) in der vorläufigen Festnahme. In Übereinstimmung mit der Vorinstanz gelangt auch die Kammer zur Auffassung, dass die in vorläufiger Festnahme ver-