BGST wird mit Busse bis CHF 10'000.00 bestraft. Aufgrund des geltenden Verschlechterungsverbots ist es der Kammer nicht erlaubt, die Strafe zu Ungunsten des Beschuldigten abzuändern. Die Vorinstanz hat diesen zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00 verurteilt und die Ersatzfreiheitsstrafe auf einen Tag festgesetzt.