19 sen, mit welchem derselbe Beschuldigte wegen des gleichen Tatbestands verurteilt wurde, da er am 16. Februar 2021 den öffentlichen Verkehr ohne die vorgeschriebene Gesichtsmaske benutzt und die Anweisung der K.________-Polizei, eine Maske aufzusetzen, verweigert hatte. In genanntem Urteil wurden die Bedeutung und Tragweite der besonderen Gründe i.S.v. Art. von Art. 3a Abs. 1 Bst.