Die Pflicht zum Tragen einer Maske in bestimmten Situationen – wie im öffentlichen Verkehr – sei eine geeignete Massnahme zur Eindämmung der Pandemie, zumal ein rasches Unterbrechen der Ansteckungskette durch ein Contact Tracing erschwert werde, weil in der Regel nicht eruiert werden könne, wer sich bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln in einer Ansteckungssituation befunden habe. Ausserdem handle es sich beim öffentlichen Verkehr um ein Angebot der Grundversorgung, dessen Einschränkung durch Schliessungen oder Kapazitätsbeschränkungen so lange wie möglich verhindert werden sollte. Auf diese zutreffenden Ausführungen ist abzustellen.