Auf ihre zutreffenden Ausführungen kann vorab verwiesen werden (pag. 162 f., S.11 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Auch sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass das Bundesgericht sich in mehreren Urteilen ausführlich mit der Maskenpflicht in Einkaufsläden, Schulen und in Kindertagesstätten und damit einhergehend mit den rechtlichen Grundlagen auseinandergesetzt hat, wobei die Verfassungsmässigkeit der Maskenpflicht jeweils bestätigt wurde (BGE 147 I 393 [Pra 110 2021 Nr. 107], Urteile des Bundesgerichts 2C_183/2021 vom 23. November 2021, 2C_228/2021 vom 23. November 2021 und 2C_115/2021 vom 21. Februar 2022).