könnte (Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 22 175 vom 28.07.2022 E. 17.6). 18. Verletzung verfassungsmässiger Rechte Soweit der Beschuldigte geltend macht, er sei durch die Handlungen des E.________-Sicherheitsdiensts vor dem Hintergrund der damals geltenden Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr in seinen verfassungsmässigen Rechten, namentlich seiner Glaubens- und Gewissensfreiheit nach Art.