17. Theoretische Grundlagen 17.1 Ungehorsam nach Art. 9 Abs. 1 BGST Die Vorinstanz hat die theoretischen Grundlagen von Art. 9 Abs. 1 BGST zutreffend dargelegt, auf diese Ausführungen kann vollumfänglich verwiesen werden (pag. 161 f., S. 9 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Ergänzend und zum Teil wiederholend sei an dieser Stelle Folgendes festgehalten: Gestützt auf Art. 9 Abs. 1 BGST macht sich schuldig, wer Anordnungen einer erkennbar mit Sicherheitsaufgaben betrauten Person zuwiderhandelt. Sicherheitsorgane im Sinne der Bestimmung sind der Sicherheitsdienst und die Transportpolizei