Während auf diese umstrittene Frage nicht einzugehen sei, sei die Frage zu stellen, warum niemand gebüsst oder angeklagt werde, der die Maske nicht sachgerecht manipuliert habe. Es sei unverständlich, wie Menschen wie er, welche aus nachgewiesenen Gewissensgründen das Maskentragen verweigerten und nicht diejenigen Maskenträger, welche ihre Masken unsachgemäss trugen, verurteilt würden. Letzteres würde gar zu einer grösseren Gefährdung führen, weil eine Scheinsicherheit entstehe (pag. 183).