Gebühr und erklärte, woran er sich noch zu erinnern vermochte und woran nicht. Seine Aussagen ergeben mit dem von ihm verfassten Ereignisrapport nach Auffassung der Kammer eine stringente und einleuchtende Darstellung über die Geschehnisse im Zug. Schliesslich gab der Beschuldigte selber vor der Vorinstanz zu Protokoll, schlechte Erfahrungen damit gemacht zu haben, das [gemeint wohl: Die Gewissens- und Weltanschauungsgründe] zu sagen und auch bereits einmal aus dem Zug geworfen worden zu sein, weil er diese vorgebracht habe (pag. 119 Z. 29 ff.).