__ weiterleiten (pag. 12). Auf Frage der Vorinstanz, was seine besonderen Gründe gewesen seien, aufgrund derer er die Maske nicht getragen habe, gab der Beschuldigte zu Protokoll, es seien Gewis- sens- und Weltanschauungsgründe (pag. 119 Z. 28 f.). Er habe nach einer Lösung gesucht, die rechtlich stimme, und sei dabei auf Herrn Dr. iur. H.________ gestossen (pag. 119 Z. 32 ff.). Was den Inhalt des vorgezeigten «Sach- und Rechtsattests» betrifft, wird direkt auf das aktenkundige Beweismittel verwiesen (pag. 26); über dessen Bedeutung und Tragweite wird bei den rechtlichen Ausführungen (E. 19.1.1 hiernach) zurückzukommen sein.