9 es der E.________ melden und nach der genauen Begründung fragen (pag. 118 Z. 35 ff.). Diese Ansicht äusserte der Beschuldigte bereits in seinem Schreiben vom 19. Februar 2021, worin er mitteilte, dass ihm seitens Sicherheitsdienst entgegnet worden sei, das «Sach- und Rechtsattest» sei ungültig. Die «Polizisten» hätten aber die wahren Gründe, warum das Attest nicht gültig sei, nicht gewusst und gesagt, sie würden diese Frage an die E.________ weiterleiten (pag.