Die Schreiben dürften auf keinen Fall unterschrieben werden und es sei auf weitere Diskussionen zu verzichten. Bei renitenten Kunden sei die Transportpolizei zu verständigen (pag. 28). Der Beschuldigte machte im Rahmen seiner Einvernahme vor der Vorinstanz geltend, medizinische Atteste seien nur bei medizinischen Gründen nötig gewesen und er sei überzeugt, dass nach der Verordnung die besonderen Gründe eine Gültigkeit gehabt hätten. Es sei aber gar nicht so weit gekommen, dass er die besonderen Gründe habe darlegen können. Schon da sei klar geworden, dass der Sicherheitsdienst nicht gewusst habe, weshalb das «Sach- und Rechtsattest» nicht gültig sei.