Sie hätten dem Beschuldigten dann eine Maske angeboten resp. ihm die Möglichkeit gegeben, besondere Gründe zu nennen – wobei der Beschuldigte nichts habe vorweisen können – und ihn gebeten, bei der nächsten Haltestelle auszusteigen (pag. 116 Z. 1 ff.). Auf Ergänzungsfrage des Beschuldigten, wonach er eigentlich nicht aufgefordert worden sei, den Zug zu verlassen, erklärte F.________, er nehme an, dass es so gewesen sei. Sie hätten klare schematische Vorgaben für solche Fälle (pag. 116 Z. 34 ff.). In diesem Zusammenhang ist auf die von der E.________ AG eingereichte Tarifinformation des Branchenverbands I.___