____) auf die Maskenpflicht hingewiesen und aufgefordert wurde, eine Schutzmaske anzuziehen oder ein medizinisches Attest vorzuweisen. Unbestritten ist weiter, dass der Beschuldigte in der Folge der Aufforderung, eine Schutzmaske anzuziehen, keine Folge leistete und dem E.________- Kontrollpersonal ein «Certificat factuel et légal» («Sach- und Rechtsattest») von Dr. iur. H.________ (pag. 26 f.) vorwies. Unstrittig ist sodann, dass der E.________-Sicherheitsdienst gegenüber dem Beschuldigten festhielt, dass das vorgelegte «Sach- und Rechtsattest» nicht gültig sei.