9. Bestrittener und unbestrittener Sachverhalt Es ist unbestritten, dass der Beschuldigte am 17. Januar 2021, 16:15 Uhr und 16:26 Uhr, auf der Fahrstrecke C.________ (Ortschaft) – D.________(Ortschaft) keine Hygienemaske trug, er in der Folge vom Sicherheitsdienst der E.________ AG (F.________ und G.________) auf die Maskenpflicht hingewiesen und aufgefordert wurde, eine Schutzmaske anzuziehen oder ein medizinisches Attest vorzuweisen.