auf die geltende Maskenpflicht hingewiesen und aufgefordert worden sei, eine Schutzmaske anzuziehen, ein gültiges Arztzeugnis vorzuweisen, welches ihn von der Maskentragepflicht entbinde oder den Zug an der nächsten Haltestelle zu verlassen, seien diese Aufforderungen durch den Beschuldigten ignoriert worden. Damit habe der Beschuldigte sich gegenüber den Weisungen des E.________-Kontrollpersonals ungehorsam verhalten (pag. 7).