6. Verfahrenseinstellung Mit Berufungserklärung vom 29. Februar 2024 beantragte der Beschuldigte sinngemäss, es sei das Strafverfahren gegen ihn einzustellen, eventualiter sei er vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr durch Ungehorsam gegen eine Anordnung einer erkennbar mit Sicherheitsaufgaben betrauten Person freizusprechen (pag. 183). Der Beschwerdeführer reichte eine begründete Berufungserklärung ein und verzichtete in der Folge darauf, eine schriftliche Begründung i.S.v. Art. 406 Abs. 3 StPO einzureichen resp.