I.2. und I.3. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs), infolge Verjährung eingestellt, unter Ausrichtung einer Genugtuung von CHF 100.00 an den Beschuldigten für die vorläufige Festnahme vom 16. Mai 2020 und unter Auferlegung der anteilsmässigen, auf die Einstellung entfallenden Verfahrenskosten an den Kanton Bern. Weiter wurde der Beschuldigte der Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr durch Ungehorsam gegen eine Anordnung einer erkennbar mit Sicherheitsaufgaben betrauten Person schuldig erklärt, begangen am 17. Januar 2021, zwischen ca. 16:15 Uhr und 16:26 Uhr,