(Ortschaft) (Ziff. I.4.2. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs), sowie wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung, angeblich begangen am 2. Mai 2020 und am 16. Mai 2020 (Ziff. I.2. und I.3. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs), infolge Verjährung eingestellt, unter Ausrichtung einer Genugtuung von CHF 100.00 an den Beschuldigten für die vorläufige Festnahme vom 16. Mai 2020 und unter Auferlegung der anteilsmässigen, auf die Einstellung entfallenden Verfahrenskosten an den Kanton Bern.