Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, v.d. Fürsprecher B.________ - dem Strafkläger - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST; Urteil mit Begründung; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) Bern, 22. April 2025 Im Namen der 1. Strafkammer Die Präsidentin i.V.: Oberrichterin Gutmann Die Gerichtsschreiberin: