unter Auferlegung der auf den Freispruch entfallenden Verfahrenskosten von CHF 1'250.00 an den Kanton Bern, sich zusammensetzend aus Gebühren der Staatsanwaltschaft von CHF 500.00 und Gebühren des Gerichts von CHF 2'000.00, insgesamt ausmachend CHF 2'500.00 (inkl. Kosten für die erstinstanzliche Urteilsbegründung). II. A.________ wird schuldig erklärt: der Sachbeschädigung, mehrfach begangen in D.________(Ortschaft), E.________(Strasse), zum Nachteil von C.________ am 1. 17. März 2019, indem der Beschuldigte den Rückspiegel rechts am Pw des Privatklägers eindrückte und mit einem Schlüssel zerkratzte (Bst. b Strafbefehl);