Bei einer Tagessatzhöhe von CHF 80.00 ergibt sich eine Verbindungsbusse von CHF 400.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt. 27. Konkretes Strafmass Der Beschuldigte ist zusammenfassend zu verurteilen zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen à CHF 80.00, ausmachend CHF 1'600.00, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs und einer Probezeit von zwei Jahren, sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 400.00 mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung. VI. Kosten und Entschädigung