25. Höhe des Tagessatzes Wie bereits erwähnt, ist die Höhe des Tagessatzes vom geltenden Verschlechterungsverbot nicht erfasst (vgl. E. I.6. vorne). Die Höhe des Tagessatzes beträgt in der Regel mindestens CHF 30.00 und höchstens CHF 3'000.00. Ausnahmsweise, wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters dies gebieten, kann der Tagessatz bis auf CHF 10.00 gesenkt werden.