22. Strafe für die Sachbeschädigung vom 9. Mai 2019 (Bst. d des Strafbefehls) Der Sachverhalt vom 9. Mai 2019 ist ebenfalls mit dem Referenzsachverhalt gemäss VBRS-Richtlinien und dem Sachverhalt vom 17. März 2019 vergleichbar. Der Beschuldigte verursachte Lackschäden am Fahrzeug des Strafklägers durch Runterdrücken des Staubsaugers zwischen seinem Fahrzeug (bzw. der Betonsäule) und dem Fahrzeug des Strafklägers, wodurch ein Sachschaden von ca.