21. Einsatzstrafe für die Sachbeschädigung vom 17. März 2019 (Bst. b des Strafbefehls) Die VBRS-Richtlinien sehen für folgenden Referenzsachverhalt eine Strafe von 15 Strafeinheiten vor: «Der Täter zerkratzt den Lack eines fremden Personenwagens. Schaden: knapp über CHF 300.00» (VBRS-Richtlinien, S. 47). Die Vorinstanz führte zutreffend aus, dass der vorliegende Sachverhalt mit dem Referenzsachverhalt vergleichbar ist. Der Beschuldigte zerkratzte den Rückspiegel des Fahrzeugs des Strafklägers, wodurch ein Sachschaden von ca. CHF 300.00 entstand. Es ist dabei von einem im Verhältnis zum Strafrahmen leichten Verschulden auszugehen.