18. Subsumtion 18.1 Strafantrag Vorab kann festgehalten werden, dass ein gültiger Strafantrag vorliegt (pag. 60). 18.2 Eindrücken und Zerkratzen des rechten Rückspiegels (Bst. b des Strafbefehls) Die Beweiswürdigung hat ergeben, dass der Beschuldigte am 17. März 2019 mit einem Schlüssel in der Hand den rechten Rückspiegel des Fahrzeugs des Strafklägers eindrückte und zerkratzte. Er hat damit eine fremde bewegliche Sache beschädigt. Der Beschuldigte beschädigte den Rückspiegel wissentlich und willentlich und handelte folglich direktvorsätzlich.