_ vom 16. Mai 2019) erachtet die Kammer als erstellt, dass der Beschuldigte am 9. Mai 2019 an der E.________(Strasse) in D.________(Ortschaft), als er seinen Personenwagen staubsaugte, den Staubsauger zwischen seinem Fahrzeug (bzw. der Betonsäule) und dem Fahrzeug des Strafklägers «abedrückt het» und dabei im hinteren, rechten Fahrzeugbereich des Personenwagens des Strafklägers Lackschäden verursachte. Ob und inwiefern auch Kunststoffteile beschädigt wurden, lässt sich hingegen nicht rechtsgenüglich erstellen.