17 Auf die Behauptung des Strafklägers, wonach durch das auf den Videos ersichtliche Verhalten des Beschuldigten auch Kunststoff beschädigt worden sei (pag. 17.4 Z. 113), wird unter E. III.16.4.4 näher eingegangen. 16.4.3 Aussagen des Beschuldigten Was das Aussageverhalten des Beschuldigten betrifft, kann auf die Ausführungen unter E. III.15.4.3 verwiesen werden.