Der Sachverhalt gemäss Bst. d des Strafbefehls sei somit erstellt, wobei sich die Höhe des Schadens nicht exakt feststellen lasse. Aus der Offerte der H.________ sei ersichtlich, dass alleine die Lackierarbeiten ohne Material für Kotflügel, Türgriff und Tankdeckel ca. 1.6 Stunden gedauert hätten, was einem Betrag von rund CHF 290.00 entspreche. Hinzukommen würden die Materialkosten, so-