15.4.4 Gesamtwürdigung und Beweisergebnis Gestützt auf die objektiven Beweismittel und die glaubhaften Aussagen des Strafklägers erachtet die Kammer als erstellt, dass der Beschuldigte am 17. März 2019 an der E.________(Strasse) in D.________(Ortschaft) den rechten Rückspiegel des Personenwagens des Strafklägers eindrückte und diesen mit einem Schlüssel zerkratzte. Der angeklagte Sachverhalt ist folglich erstellt.