15.4.2 Aussagen des Strafklägers Zu den Videos 22 und 22.1, dem Foto 22.3 und der Offerte der H.________ vom 16. Mai 2019 passen die Aussagen des Strafklägers, welcher von Beginn weg – und unter Hinweis auf die Straffolgen bei einer falschen Anschuldigung (pag. 6) – glaubhaft ausführte, der Beschuldigte habe seine Fahrzeuge zerkratzt (pag. 8 Z. 81 und Z. 103). Es habe Lackschäden gegeben. Der Beschuldigte habe den Rückspiegel rechts mit dem Schlüssel reingedrückt. Es gebe davon ein Video und ein Foto. Der Rückspiegel habe geklebt und ersetzt werden müssen. Das sehe man auf dem Video 22 (pag. 17.4 Z. 96 ff.).