15.3 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet den angeklagten Sachverhalt vollumfänglich und stellt sich auf den Standpunkt, wonach er nur geschaut habe, dass sich sein Fahrzeug und dasjenige des Strafklägers nicht berühren würden (pag. 269 Z. 12, Z. 17 und Z. 36). 15.4 Beweiswürdigung der Kammer 15.4.1 Objektive Beweismittel