9 13. Allgemeine Grundlagen der Beweiswürdigung Für die allgemeinen Grundlagen zur Beweiswürdigung kann auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 9 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 309 ff.). 14. Beweismittel Die Vorinstanz hat die vorhandenen Beweismittel zutreffend aufgeführt (S. 11 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 311). Darauf kann verwiesen werden und es wird, soweit relevant, direkt im Rahmen der Beweiswürdigung auf die einzelnen Beweismittel eingegangen.