11. Vorwürfe gemäss Strafbefehl vom 8. Juni 2023 Im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) vom 8. Juni 2023 – welcher vorliegend als Anklageschrift gilt (Art. 356 Abs. 1 StPO) – wird dem Beschuldigten mehrfache Sachbeschädigung nach Art. 144 Abs. 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0), begangen in D.________(Ortschaft), E.________(Strasse) zum Nachteil des Strafklägers vorgeworfen. Der angeklagte und vorliegend noch relevante Sachverhalt wird im Strafbefehl wie folgt beschrieben (pag. 216): a) […]