Die Bild- und Videoaufnahmen durch die in den Innenräumen der Fahrzeuge des Strafklägers angebrachten Kameras dienten der Überwachung seiner Fahrzeuge, seines Parkplatzes und der sich dort befindlichen Gegenständen (u.a. der Dachbox). Grund für die vom Strafkläger installierten Kameras und die ab dem 20. Februar 2018 erfolgten Aufnahmen waren die zuvor – mutmasslich in der Einstellhalle – erlittenen Sachbeschädigungen, worüber der Strafkläger die Polizei bereits am 15. November 2017 informierte und dabei auch in Aussicht stellte, dass er sein Fahrzeug zukünftig videoüberwachen werde (vgl. zum Ganzen: Anzeigerapport vom 11. Juni 2019, pag.