7 10. Erwägungen der Kammer Das Erstellen von Überwachungsaufnahmen durch eine private Person in einer Einstellhalle einer Mehrparteienliegenschaft (d.h. einer privaten Örtlichkeit) stellt ein Bearbeiten von Personendaten i.S.v. Art. 3 Bst. a und Bst. e aDSG dar.