Entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft sei nicht davon auszugehen, dass alle Stockwerkeigentümer über das Aufstellen der Kameras vorgängig informiert worden seien und ihre Einwilligung dazu erteilt hätten. Einerseits ergebe sich aus den Erstelldaten der Fotos, welche die fraglichen Aufkleber (Hinweise auf die Videoüberwachung) zeigen sollen, dass diese Fotos erst Monate nachdem sich die vorgeworfenen Sachbeschädigungen ereignet haben sollen, gemacht worden seien. Andererseits könne daraus nicht der Schluss gezogen werden, die Stockwerkeigentümer hätten ihr Einverständnis zur Videoüberwachung erteilt.