Diese Kameras seien also für Personen, welche sich in der Einstellhalle aufgehalten hätten, nicht erkennbar gewesen. Die Einstellhalle sei künstlich beleuchtet und die Lichtverhältnisse seien schlecht (pag. 410 f.). Entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft sei nicht davon auszugehen, dass alle Stockwerkeigentümer über das Aufstellen der Kameras vorgängig informiert worden seien und ihre Einwilligung dazu erteilt hätten.