__ namens des Beschuldigten am 24. Juni 2024 fristgerecht die Berufungsbegründung ein (pag. 404 ff.). Mit Verfügung vom 25. Juni 2024 wurde von der Berufungsbegründung Kenntnis genommen und gegeben sowie dem Strafkläger Gelegenheit eingeräumt, innert Frist eine schriftliche Stellungnahme einzureichen (pag. 422 f.). Mit Verfügung vom 8. August 2024 wurde festgestellt, dass sich der Strafkläger innert Frist nicht hat vernehmen lassen, der Schriftenwechsel für abgeschlossen erachtet und der schriftliche Entscheid in Aussicht gestellt. Gleichzeitig wurde die Zusammensetzung der Kammer mitgeteilt (pag.