2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, verteidigt durch Fürsprecher B.________, am 8. Dezember 2023 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 296). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 31. Januar 2024 (pag. 301 ff.) und wurde den Parteien mit Verfügung vom 1. Februar 2024 zugestellt (pag. 329 f.). Am 18. Februar 2024 reichte Fürsprecher B.________ namens des Beschuldigten form- und fristgerecht die Berufungserklärung ein (pag. 341 ff.). Der Strafkläger beantragte mit Schreiben vom 28. Februar 2024, auf die Berufung des Beschuldigten sei nicht einzutreten (pag.