Der Beschuldigte wird mit vorliegendem Urteil für sieben Jahre des Landes verwiesen. Es liegt somit eine nationale Ausschreibung vor, die auf einer Entscheidung der zuständigen Instanz beruht. Der Beschuldigte wurde wegen Raubs verurteilt. Dieser Tatbestand wird gestützt auf Art. 140 Ziff. 1 StGB mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Das Höchstmass der Strafe beträgt somit mehr als ein Jahr Freiheitsstrafe, womit die Voraussetzung von Art. 24 Ziff. 2 lit. a SIS-II-Verordnung erfüllt ist. Mit seiner Tat hat der Beschuldigte die öffentliche Sicherheit und Ordnung ohne Weiteres gefährdet.