Der Beschuldigte ist in der Schweiz weder gesellschaftlich noch wirtschaftlich integriert und scheint dies auch nicht ändern zu wollen. Zum Gesundheitszustand des Beschuldigten hielt der Migrationsdienst fest, es seien keine Beschwerden bekannt (pag. 753). Der Beschuldigte selber gab anlässlich seiner Hafteröffnung auch zu Protokoll, keine gesundheitlichen Probleme zu haben (pag. 199 Z 53 f.). Er sei zahnärztlich behandelt worden und habe Antibiotika erhal-