Die finanzielle Situation des Beschuldigten muss als prekär bezeichnet werden. Eine Besserung scheint nicht in Sicht, zumal er mangels legalen Aufenthaltsstatus auch keine beruflichen Perspektiven in der Schweiz zu haben scheint. Es sind denn auch keinerlei Hinweise ersichtlich, wonach der Beschuldigte Anstrengungen unternehmen würde, in der Schweiz irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen. Der Beschuldigte ist in der Schweiz weder gesellschaftlich noch wirtschaftlich integriert und scheint dies auch nicht ändern zu wollen.