Zu den finanziellen Verhältnissen des Beschuldigten geht aus dem Bericht des Migrationsdiensts hervor, dass der Beschuldigte während des Asylverfahrens mit Asylsozialhilfe unterstützt worden sei. Er habe in der Schweiz nie gearbeitet und werde momentan mit Nothilfe unterstützt (pag. 754). Der Beschuldigte selbst erklärte, einen Betrag von CHF 70.00 pro Woche vom Migrationsdienst zu erhalten. Nach eigenen Angaben verfügt er über kein Vermögen. Er habe Schulden in der Höhe von CHF 6'000.00, wobei es sich um unbezahlte Bussen handle (pag. 750). Die finanzielle Situation des Beschuldigten muss als prekär bezeichnet werden.