33 20.2 Härtefallprüfung 20.2.1 Anwesenheitsdauer in der Schweiz, Integration, finanzielle Verhältnisse und Gesundheitszustand Der Beschuldigte reiste im Juni 2022 in die Schweiz ein und stellte ein Asylgesuch. Mit Entscheid des Staatssekretariats für Migration SEM vom 8. August 2022 wurde das Asylgesuch rechtskräftig abgewiesen und der Beschuldigte aus der Schweiz weggewiesen (pag. 753). In der Schweiz habe er nur im Durchgangszentrum S.________ (Ortschaft) gewohnt, ansonsten sei er überall ein bisschen unterwegs gewesen (pag.