20. Landesverweisung in concreto 20.1 Vorliegen einer Katalogtat Der Beschuldigte ist algerischer Staatsangehöriger und verfügt in der Schweiz über keinen legalen Aufenthaltsstatus. Er ist damit Ausländer im Sinne von Art. 66a Abs. 1 StGB. Gemäss voranstehender Ausführungen wurde er wegen Raubs nach Art. 140 Ziff. 1 StGB, begangen in Mittäterschaft, verurteilt. Dabei handelt es sich um ein Katalogsdelikt im Sinne von Art. 66a Abs. 1 lit. c StGB, was im Regelfall eine obligatorische Landesverweisung nach sich zieht (Art. 66a Abs. 2 StGB e contrario; vgl. ZURBRÜGG/HRUSCHKA, a.a.O., N 3 zu Art.