am 15.10.2022 und damit nur knapp über einen Monat nach dessen Entlassung aus der Untersuchungshaft mit der Begehung des Hausfriedensbruchs z.N. der E.________ AG abermals delinquierte, eine Verbindungsbusse als sachgerecht und notwendig, um A.________ die Ernsthaftigkeit der Sanktion vor Augen zu führen und ihm einen entsprechenden Denkzettel zu verpassen. Die Verbindungsbusse ist auf CHF 900.00, ausmachend 30 Strafeinheiten (vgl. zur Tagessatzhöhe von CHF 30.00 Ziff. VI.8.2. hiernach), festzusetzen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung ist auf dreissig Tage festzusetzen.